unter Beachtung der 3G-Regelung können Sie Ihre angehörigen - ohne vorherige Terminabsprache - direkt im Haus besuchen oder (zu Spaziergängen) abholen.
Bitte beachten Sie, dass wir im Haus keine Schnelltests für Besucher*innen mehr durchführen.
Grundsätzlich gilt:
1) Zutritt unter Beachtung der 3G-Regel:
Dies bedeutet, dass Besucher*innen vollständig geimpft oder genesen sein sollten und dies entsprechend durch Vorlage eines Impfnachweises/Impfpass/digitales Impfzertifikat sowie ärztliche/amtliche Bestätigung einer Genesung oder einem negativen Testnachweis (entweder durch den Nachweis eines max. 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder eines PCR Testergebnisses) nachweisen.
2) Nachfolgende Hygienevorschriften und Besuchsregelungen sind von allen Angehörigen und Besuchern weiterhin strikt einzuhalten:
Bei Fragen zu weiteren Details rufen Sie uns gerne zu den Verwaltungsöffnungszeiten an.
Herzlichen Gruß sendet das Team vom Haus Waldeck
** unsere Besucherregelung richtet sich nach den folgenden, maßgeblichen Gesetzesgrundlagen:
Landesverordnung und Erlasse zum Umgangmit SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein (einsehbar unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html)
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Besuche stehen in der „Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des
neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg“ vom 02.11.2020
Für die Besuchsmöglichkeit sind Konzepte zu erarbeiten, die zwingend mit dem Kreis Gesundheitsamt abzustimmen sind. Entsprechende, notwendigen Voraussetzungen sind
vor Inkrafttreten zu schaffen.
Betrieblich muss sichergestellt werden, dass die Besuchsorganisation und die Durchführung parallel zu dem normalen Betrieb erfolgen kann.
Der Virus darf nicht in die Einrichtung hereingetragen werden – dem ist alles unterzuordnen. Für die Besuche ist die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und
Dokumentationspflichten zwingend notwendig. Diese Vorgaben sind vom Kreis und Landesregierung, sowie Gesundheitsamt vorgegeben. Weitere aktuelle Informationen zu dem Coronavirus (SARS-CoV-2)
finden Sie auch auf der Seite des Robert Koch Institutes.
Für Fragen, Anregungen, Kritik sowie die Vereinbarung eines Besuchstermins stehen wir Ihnen gerne* unter der Rufnummer 04192/8785 0 zur Verfügung.
* zu unseren Bürozeiten Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 14.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr
Haus Waldeck Pflegeheim im Kurgebiet Bad Bramstedt GmbH
Oskar-Alexander-Str. 50
24576 Bad Bramstedt
Tel.: +49 4192 /87 85-0
Telefax: +49 4192 /87 85-87