In der Presse und den Medien wurde leider am 30.04.2020 kommuniziert, dass Besuche ab sofort erlaubt sind. Dieses stimmte und stimmt immer noch nicht. Besuche sind nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und grundsätzlich nicht erlaubt.
Es gilt weiterhin:
Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege weiterhin untersagt.
Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen stehen für Besuche in der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein vom 03.05.2020
Diese Allgemeinverfügung wurde uns vom Kreis am Mittwoch den 06. Mai zugestellt. Seit dem Tag wissen wir, welche genauen Voraussetzungen wir erfüllen müssen. Also 6 Tage nach den ersten Informationen in den Medien (TV, Radio, Zeitung oder Internet).
Für die Besuchsmöglichkeit müssen von uns Konzepte erarbeitet und abgestimmt werden, sowie technische Voraussetzungen geschaffen werden (hier sind wir von der Lieferverfügung und Liefergeschwindigkeit abhängig). Betrieblich muss sichergestellt werden, dass die Besuchsorganisation und die Durchführung parallel zu dem normalen Betrieb erfolgen kann.
Wir sind bemüht, zeitnah Besuche zu ermöglichen, müssen aber die Gesetze und Vorschriften berücksichtigen. Hierzu befinden wir uns derzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Berufsgenossenschaft, um rechtskonforme Besucherlösungen für Besucher, Bewohner und Mitarbeiter zu finden. Vor dem 25.05. werden keine Besuche möglich sein, danach nur nach Vereinbarung mit der Verwaltung.
Wir bitten aber auch um Verständnis, dass es ein wenig dauert. Wir müssen die Regelungen vernünftig und richtig umsetzen. Der Virus darf nicht in die Einrichtung hereingetragen werden – dem ist alles unterzuordnen.
Um falsche Vorstellungen über den Ablauf der zukünftigen Besuche vorzubeugen, werden – Stand heute – folgende Punkte gelten. Wenn es losgeht, werden wir Sie entsprechend im Detail informieren:
Diese Vorgaben sind so vom Kreis und Landesregierung, sowie Gesundheitsamt vorgegeben und auch wir wünschen uns schnell eine Besserung dieser Situation.
Weitere aktuelle Informationen zu dem Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie auf der Seite des Robert Koch Institutes hier.
Ihren Besuchstermin vereinbaren Sie idealerweise wochentags in der Zeit
von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
telefonisch unter
04192 87 85 0
oder per Mail
Vielen Dank!
Für Angehörige und Betreuer unserer Bewohner haben wir
ab sofort eine Besuchsmöglichkeit in unserem Außenbereich eingerichtet.
Haus Waldeck Pflegeheim im Kurgebiet Bad Bramstedt GmbH
Oskar-Alexander-Str. 50
24576 Bad Bramstedt
Tel.: +49 4192 /81940 00
Telefax: +49 4192/81940-87