Besucherregelung im Rahmen von COVID 19:


 

 

In der Presse und den Medien wurde leider am 30.04.2020 kommuniziert, dass Besuche ab sofort erlaubt sind. Dieses stimmte und stimmt immer noch nicht. Besuche sind nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und grundsätzlich nicht erlaubt.

 

 

Es gilt weiterhin:
Nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ist das Betreten von stationären Einrichtungen der Pflege weiterhin untersagt.

 

 

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen stehen für Besuche in der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Ostholstein vom 03.05.2020

 

Diese Allgemeinverfügung wurde uns vom Kreis am Mittwoch den 06. Mai zugestellt. Seit dem Tag wissen wir, welche genauen Voraussetzungen wir erfüllen müssen. Also 6 Tage nach den ersten Informationen in den Medien (TV, Radio, Zeitung oder Internet).

 

Für die Besuchsmöglichkeit müssen von uns Konzepte erarbeitet und abgestimmt werden, sowie technische Voraussetzungen geschaffen werden (hier sind wir von der Lieferverfügung und Liefergeschwindigkeit abhängig). Betrieblich muss sichergestellt werden, dass die Besuchsorganisation und die Durchführung parallel zu dem normalen Betrieb erfolgen kann.

 

Wir sind bemüht, zeitnah Besuche zu ermöglichen, müssen aber die Gesetze und Vorschriften berücksichtigen. Hierzu befinden wir uns derzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Berufsgenossenschaft, um rechtskonforme Besucherlösungen für Besucher, Bewohner und Mitarbeiter zu finden. Vor dem 25.05. werden keine Besuche möglich sein, danach nur nach Vereinbarung mit der Verwaltung.

 

Wir bitten aber auch um Verständnis, dass es ein wenig dauert. Wir müssen die Regelungen vernünftig und richtig umsetzen. Der Virus darf nicht in die Einrichtung hereingetragen werden – dem ist alles unterzuordnen.

 

Um falsche Vorstellungen über den Ablauf der zukünftigen Besuche vorzubeugen, werden – Stand heute – folgende Punkte gelten. Wenn es losgeht, werden wir Sie entsprechend im Detail informieren:

 

  • Besuche werden kontaktlos erfolgen müssen, Berührungskontakte sind verboten
  • Besucher und Besuchte sind durch eine durchsichtige Wand getrennt
  • Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
  • Besuche müssen terminlich abgestimmt werden und sind zeitlich begrenzt (Planungsstand heute 30 oder 45min), um Allen eine Besuchsmöglichkeit zu ermöglichen
  • Es wird bei allen Besuchen ein Mitarbeiter anwesend sein müssen, um zu verhindern, dass Dritte dazukommen
  • Der Besuch ist nur durch eine feste Kontaktperson möglich, die nicht verändert werden kann
  • Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen, insbesondere die Durchführung einer Händedesinfektion, ggf. auch das Tragen weiterer Schutzkleidung.
  • Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
  • Sie dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
  • Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben.
  • Besuche werden dokumentiert

 

Diese Vorgaben sind so vom Kreis und Landesregierung, sowie Gesundheitsamt vorgegeben und auch wir wünschen uns schnell eine Besserung dieser Situation.

 

Weitere aktuelle Informationen zu dem Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie auf der Seite des Robert Koch Institutes hier.

 

 

 

Ihren Besuchstermin vereinbaren Sie idealerweise wochentags in der Zeit

 

von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

telefonisch unter

 

04192 87 85 0

oder per Mail                          

 

info@haus-waldeck.com

 

Vielen Dank!


Bild: Monika Schröder via Pixabay
Bild: Monika Schröder via Pixabay

Für Angehörige und Betreuer unserer Bewohner haben wir

ab sofort eine Besuchsmöglichkeit in unserem Außenbereich eingerichtet.

 



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